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Wenn Urkunden oder Dokumente für behördliche Vorgänge benötigt werden, wird meist eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Die Beglaubigung kann nur durch einen staatlich geprüften und allgemein beeidigten/ermächtigten Übersetzer erfolgen. Es handelt sich hierbei um die offizielle Bestätigung, dass der Text richtig und vollständig übersetzt wurde.
Falls die übersetzte Urkunde im Ausland eingesetzt werden soll, etwa für den Kauf/Verkauf einer Immobilie, ist für einige Länder eine Apostille notwendig. Mit einer Apostille wird die Unterschrift des Übersetzers durch den Präsidenten des Landgerichts seines Wohnorts überbeglaubigt.
Ich helfe ich Ihnen auch hier gerne weiter, da ich über gute Kontakte zu den Gerichtsbehörden verfüge, siehe auch Berufserfahrung.
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